Die Bürgerliste Wiesbaden ist sehr verwundert, dass im Garten der unter Denkmalschutz stehende Doppelvilla Parkstraße 36/38 mit Zustimmung der Denkmalschutzbehörde ein monumentaler Garagenbau errichtet wurde.
Die Villa wird in der Denkmaltopographie als „Kulturdenkmal aus künstlerischen Gründen und wegen der Bedeutung als Hintergrundarchitektur für den Park“ bezeichnet. Diese Hintergrundarchitektur wird nun teilweise verdeckt, der Garagenbau hätte so nie genehmigt werden dürfen. Eine monumentale Garage ist sicher keine geeigneter Hintergrundarchitektur für einen denkmalgeschützten Park.
Müssen wir demnächst mit einer ganzen Reihe von großen Garagenneubauten am Kurpark rechnen?
Die Genehmigung eines solchen Baues an so exponierter Stelle ist ein weiteres negatives Beispiel für den Umgang der Landeshauptstadt Wiesbaden mit ihren Denkmälern. Der Denkmalschutz scheint in Wiesbaden einen immer geringeren Stellenwert zu haben.
Wieder einmal wird die Bewerbung Wiesbadens als Weltkulturerbe ad absurdum geführt.